COVID-19 / Schutzkonzept
Schutzkonzept der Rudolf Steiner Schule Sihlau
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen und zu veröffentlichen.
Detailkonzepte für Reinigung und Verpflegung liegen intern vor. Ergänzende Konzepte werden für jede Veranstaltung oder Schul- und Klassenanlass gesondert erstellt.
Schutzkonzept RSS Sihlau
Ergänzung Schutzkonzept (Stand: 02.11.2020)